Seit Inkrafttreten des neuen Bremer Schulgesetzes 2009 ist festgeschrieben, dass im Sinne der Inklusion gelernt und gelebt werden soll. Das Konzept der Inklusion spricht sich für die selbstverständliche Zugehörigkeit aller Menschen in der Gesellschaft aus und wendet sich damit gegen jede Form von Ausgrenzung. Für den Bereich Bildung bedeutet dies, dass nicht nur eine gemeinsame Beschulung von Lernenden mit und ohne Förderbedarf angestrebt wird, sondern die Förderung aller – angefangen von der Einschränkung im kognitiven Bereich bis hin zur Hochbegabung, ungeachtet der Weltanschauung, Religion oder sozialer und kultureller Herkunft.
Auch wir als Berufsbildende Schulen stellen uns diesem Auftrag und versuchen alle Schüler:innen im Rahmen von Unterricht so zu unterstützen und zu fördern, dass Bildung chancengerecht stattfindet.
Kooperationen mit:
Birgit Tykiel
Leitung schulisches Unterstützungs- und Übergangssystem