BFS Sozialpädagogische Assistenz

Mit der zweijährigen Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten erhalten Sie eine berufliche Erstausbildung als Assistenzkraft für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung von 0 – 10 Jahren. In der Ausbildung erwerben Sie grundlegende berufliche Handlungskompetenzen, die sich aus berufsspezifischen, allgemeinbildenden und persönlichkeitsbildenden Kompetenzen zusammensetzen. Verschiedene Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen sind in die Ausbildungsphasen integriert.

Berufsbild

Sozialpädagogische Assistentinnen und sozialpädagogische Assistenten arbeiten in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen gemeinsam mit anderen Fachkräften in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und jungen Jugendlichen. Gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern unterstützen und begleiten sie Kinder auf ihrem Weg der persönlichen Entfaltung und beim Prozess der sozialen Integration. Sie übernehmen dabei Teilbereiche selbstständig und kooperieren im pädagogischen Team.

Sie nehmen Teilaufgaben der Bildung Betreuung und Erziehung von Kindern wahr, unterstützen die ganzheitliche kindliche Entwicklung, das forschende Entdecken der Welt und ihre verantwortungsvolle Teilhabe an der Gesellschaft. Sie berücksichtigen die individuelle, soziale und kulturelle Herkunft und Entwicklung und beraten sich mit allen an der Erziehung Beteiligten. Sozialpädagogische Assistentinnen/ Assistenten sind überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder tätig, z.B. Kinderkrippen und Krabbelgruppen, im Elementarbereich mit 3 – 6jährigen Kindern, in altersgemischten Gruppen oder im Hort/ Ganztagsschulen mit 6 – 10jährigen Kindern.

Bewerbung

Bewerbungsformulare für das 1. Ausbildungsjahr Schuljahr 2024/25

Informationsmaterial für die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz (Download)

Aufnahmeantrag (Download)

Für die erste Praktikumsphase müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung einen Praktikumsplatz in einer Kindertageseinrichtung vorweisen. Die Praktikumsbestätigung für das erste Ausbildungsjahr ist spätestens am ersten Schultag einzureichen. Deshalb empfehlen wir eine rechtzeitige Bewerbung in den Einrichtungen. Das folgende Anschreiben für die Praxisphasen des 1. und 2. Ausbildungsjahres ist bei der Bewerbung in den Einrichtungen bei den Anleitungen abzugeben.

Praktikumsbestätigung 1. Ausbildungsjahr (Download)

Anschreiben an die Praxisstellen für das 1. und 2. Ausbildungsjahr (Download)

Das Anschreiben für die 2. Praxisphase des 1. Ausbildungsjahres wird im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt und wird zu Beginn des Praktikums mit dem 2. Praxisreader an die Anleitung weitergegeben.  Die Bewerbung für die 3. Praxisphase im 2. Ausbildungsjahr wird ebenfalls im Rahmen Ihrer Ausbildung organisiert..

Praktika

Im ersten Ausbildungsjahr zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten finden zwei Praxisphasen im Gesamtumfang von zwölf Wochen in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder im Alter zwischen 0 und 6 Jahren statt. Um die Kontinuität der Praxiserfahrungen mit dem Ziel eines gelingenden Lernprozesses zu ermöglichen, werden die beiden Praktika in derselben Einrichtung absolviert. Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Praxisphase im Umfang von zehn Wochen in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder im Alter zwischen 0 - 10 Jahren statt, wobei die Schülerinnen und Schüler einen Altersschwerpunkt wählen können. 

Die erste Phase des Unterstufenpraktikums der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten findet statt vom 18.09. -13.10.23.   Umfassende Informationen dazu finden Sie im

 Die zweite Praxisphase findet in derselben Einrichtung statt vom 04.03. - 15.03.24. und 02.04. - 17.05.24 (unterbrochen durch die Osterferien). Umfassende Informationen dazu finden Sie im

Die dritte Praxisphase findet im jetzigen Oberstufenpraktikum statt vom 27.11. - 22.12.23 und 08.01. - 16.02.24 (unterbrochen durch die Weihnachtsferien). Umfassende Informationen dazu finden Sie im

Hier finden Sie das Formular für Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit in einer Einrichtung hospitieren:

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen sind ein Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (oder ein gleichwertiger Abschluss) mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ im Fach Deutsch (G-Kurs Deutsch 3, E-Kurs Deutsch 4).

Beratungstermine

Folgende Beratungstermine für das Schuljahr 2024/2025 sind geplant:

23. Januar 2024, 13. Februar 2024 und 27. Februar 2024 (jeweils dienstags), immer um 14:00 Uhr. Treffpunkt: Eingangsbereich Gebäude A (ohne Anmeldung).

Für etwaige Fragen zum Bewerbungsverfahren bitten wir Sie, das nebenstehende Kontaktformular zu benutzen.

Kontakt

Susanne Koch

Fachbereichsleitung