Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher:in)

Erzieherinnen und Erzieher nehmen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Sie initiieren und begleiten Partizipations- und (Selbst-) Bildungsprozesse und fördern die individuelle und soziale Entwicklung, damit sich die Kinder und Jugendlichen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.

Erzieherinnen und Erzieher halten Kontakt zu anderen Institutionen und stehen informierend und beratend den Erziehungsberechtigten zur Seite. Sie arbeiten in multiprofessionellen Teams und können Leitungsaufgaben übernehmen. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf sozialpädagogischen Aufgaben in Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, Einrichtungen der stationären, therapeutischen und offenen Kinder – und Jugendarbeit und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Was erwartet Sie?

Ausbildungsstruktur

An der Fachschule für Sozialpädagogik wird die zweijährige vollschulische Ausbildung mit der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher durchgeführt. Nach der schulischen Ausbildung erfolgt ein Berufspraktikum (mit Vergütung), das von der Fachschule begleitet wird und mit der Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher abschließt.

Ausbildungsdauer 3 Jahre:

  • 2 Jahre fachtheoretische Ausbildung in der Fachschule inklusive Praktika
  • 1 Jahr begleitetes Berufspraktikum oder Berufseinstiegsjahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung

 

Seit dem 01.08.2020 können Erzieher:innen in Ausbildung im Zuge der bundesweiten Fachkräfteförderung für das erste und zweite Jahr Aufstiegs-BAföG bzw. Lebensunterhaltsförderung beantragen, die bei regelmäßigem Unterrichtsbesuch nicht zurückgezahlt werden müssen. Weitere Informationen hier.

Praxisphasen

Die Fachschüler:innen führen jeweils ein acht-wöchiges Praktikum im ersten und zweiten Ausbildungsjahr durch und werden dabei von einer Fachlehrkraft begleitet und betreut.

Tätigkeitsbereich und Zeitraum:

  1. Ausbildungsjahr: Elementarbereich, z.B. Krippe, Kindergarten; in der Regel vor den Osterferien
  2. Ausbildungsjahr: alle Bereiche exklusiv des Elementarbereichs, z.B. Grundschule, Hort, Jugendwohngruppe, Psychiatrie, offene Kinder- und Jugendarbeit, Behindertenhilfe; in der Regel nach den Herbstferien

 

 

Praktikum im europäischen Ausland mit Erasmus+

Seit vielen Jahren führen wir erfolgreiche Projekte im europäischen Ausland durch. In der Erzieher:innenausbildung besteht die Möglichkeit für ausgewählte Fachschüler:innen, die achtwöchige Praktikumsphase in der Oberstufe in sozialpädagogischen Einrichtungen im europäischen Ausland abzuleisten. Kooperationspartner sind häufig Deutsche Schulen im Ausland, die auch eine Nachmittagsbetreuung („Hort“) anbieten, und Träger der freien Jugendhilfe. Die Umgangssprache in Deutschen Auslandsschulen ist Deutsch. Grundkenntnisse in der Landessprache sollten dennoch vorab erworben werden.

Das Erasmus+-Stipendium, welches aus Geldern der EU gefördert wird, beinhaltet Aufent­halts- und Fahrtkosten. Eras­mus+ übernimmt einen Großteil der Kosten, deckt allerdings nicht immer alle Ausgaben ab.

Profitieren Sie von unserer erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen in z.B. Wien, Helsinki, Lissabon, Tallinn und auf Teneriffa oder machen Sie sich selbst auf die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle!

Professionalisierungsphase im Berufspraktikum

Das letzte Ausbildungsjahr findet in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Seit dem Schuljahr 2023/24 begleitet die Fachschule für Sozialpädagogik die Fachkräfte im Berufspraktikum (FiB) und die Fachkräfte im Berufseinstiegsjahr (BEJ) durch praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen und Seminare. Eine Vergütung erfolgt über die Einrichtungsträger (Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes- TVPöD).

Bei Anfragen zur Anrechnung beruflicher Tätigkeiten für das Berufspraktikum wenden Sie sich bitte an Jessica Thölke: Jessica.thoelke[at]schulverwaltung.bremen                   Tel: 36118339

Siehe auch den Downloadbereich.

Ausbildung in Teilzeit

Angesprochen sind Bewerberinnen und Bewerber, die aus familiären Gründen keinen Vollzeitbildungsgang besuchen können oder neben der Ausbildung weiter berufstätig sein wollen.

Ausbildungsdauer: 4 Jahre (3 Jahre Fachschule + 1 Jahr Berufspraktikum)

Standort: Inge Katz Schule oder Schulzentrum Blumenthal

Praxisphasen in der Ausbildung in Teilzeit

Während der drei Ausbildungsjahre finden schulisch begleitete Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Die Tätigkeitsbereiche und zentralen Ziele entsprechen denen der Vollzeit-Regelausbildung. Das dritte Praktikum wird in einer Einrichtung bzw. Tätigkeitsfeld nach eigener Wahl absolviert.

Externenprüfung

Die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (auch externe Prüfung genannt) zur Erzieherin und zum Erzieher ist grundsätzlich möglich.

Diesen Weg in den Beruf können wir nur Menschen mit Berufs- und Lebenserfahrung empfehlen, die bereits seit mehreren Jahren im pädagogischen Bereich tätig sind. Es ist fundiertes theoretisches Wissen und praktische Handlungskompetenz im pädagogischen Bereich gefordert. Diese Personen sollten es gewohnt sein, sich selbständig Wissen anzueignen und sich gut selbst zu organisieren. Zudem sollten sie frei von Prüfungsangst sein.

Wer zweimal die Prüfung nicht besteht, hat bundesweit keine weitere Berechtigung mehr, den Berufsabschluss zu erlangen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einblick in die Stundentafel

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache

Berufsbezogener Lernbereich (Lernfelder):

  1. Pädagogische Beziehungen gestalten
  2. Mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  3. Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im gesellschaftlichen Kontext verstehen
  4. Sozialpädagogische Bildungsprozesse gestalten
  5. Gesundheitliche Entwicklung fördern
  6. Natur- und umweltpädagogische Zusammenhänge
  7. Rechtliche und administrative Grundlagen der sozialpädagogischen Arbeit
  8. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

Wahlpflicht- und Profilbereich

Der Wahlpflicht- und Profilbereich ermöglicht eine gezielte Vertiefung und Schwerpunktsetzung und trägt besonders in der Verbindung von theoretischen und praktischen Anteilen wesentlich zur späteren beruflichen Qualifizierung bei. Die Fachschüler:innen erlernen dabei berufliche Handlungskompetenzen z.B. beim Durchführen eines Entspannungs- oder sozialen Kompetenztrainings in Grundschulen, dem Bau eines Insektenhotels oder bei dem Einsatz neuer Medien.  

Eine Übersicht zu den Wahlpflicht- und Profilkursen im Schuljahr 2024/2025 finden Sie hier.

 

 

 

Was sollten Sie mitbringen?

Bewerbungsverfahren

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher ist genau genommen eine Weiterbildung. Wer mit Berufsbildungsreife oder mittlerem Schulabschluss die Schule verlässt, kann in Bremen nicht direkt die Weiterbildung beginnen. Als berufliche Voraussetzung ist in der Regel eine erste pädagogische Ausbildung erforderlich, das heißt die Ausbildung zur „staatl. geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“/zum „staatl. geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“ oder zur „staatl. anerkannten Kinderpflegerin“/zum „staatl. anerkannten Kinderpfleger“.

Für Personen mit höheren schulischen Qualifikationen und - auch fachfremden - Berufsabschlüssen gibt es Möglichkeiten des direkten Quereinstiegs in die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher.

Zugangsvoraussetzungen

Es gibt vier unterschiedliche Möglichkeiten:

Bewerbungsunterlagen

Jeweils zum 1. März eines Jahres reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Aufnahmeantrag mit Lichtbild (siehe Downloadbereich)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis des Mittleren Schulabschlusses oder eines mind. gleichwertigen Zeugnisses in beglaubigter Form
  • Nachweis des Berufsabschlusses oder einer anderen Zugangsqualifikation (laut den oben genannten Zugangsvoraussetzungen)
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung/Impfstatus (siehe Downloadbereich)

 

Im Falle einer Zusage:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Erhalt des erforderlichen Antragsformulars von der Schule)
  • Erhalt der Formblätter B und Z für die Beantragung des Aufstiegsbafögs bei der NBank durch die Schule (siehe Info zum Aufstiegsbafög)

 

Bis spätestens 1. August einzureichen:

  • Nachweis des ersten Wohnsitzes in Bremen (Vorlage der Meldebescheinigung); niedersächsische Bewerberinnen und Bewerber benötigen eine Freistellungserklärung (siehe Downloadbereich)
  • Bewerberinnen/Bewerber mit im Ausland erworbenem Schulabschluss: Behördliche Bewertung des im Ausland erworbenen Abschlusses und Nachweis einer Sprachprüfung in Deutsch (Niveau mindestens B2)
  • Abschlussbescheinigung über die erforderliche sozialpädagogische Tätigkeit, u.a. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD),
  • noch fehlende Abschlusszeugnisse

Was können Sie erreichen?

Mit dem Abschluss als staatl. anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher arbeiten Sie selbständig und eigenverantwortlich in sehr unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und übernehmen dort Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.

Mögliche Arbeitsfelder:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippen und Krabbelgruppen, Elementargruppen, Hort)
  • Schulen (überwiegend Ganztagsangebote, außerunterrichtliche Förderangebote, pädagogische Freizeitangebote)
  • Familien (Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und Eingliederungshilfen)
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Jugendfreizeitheime)
  • Kinder- und Jugendarbeit in stationären Einrichtungen (z.B. Kinderheime, Kinderdörfer, Kliniken, Wohngruppen)
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe

In allen Arbeitsfeldern werden jetzt und auch in Zukunft gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher gesucht.

Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung auch der „Bachelor Professional im Sozialwesen“ verliehen und eine Hochschulzugangsberechtigung erworben. Er bestätigt, dass das fachliche Niveau der Ausbildung an einer Fachschule (DQR 6) auf derselben Ebene wie die eines Bachelorstudiums ist. Dieser Titel ersetzt bislang aber kein Bachelorstudium und berechtigt nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Der Abschluss ist vor allem im internationalen Vergleich mit anderen Ausbildungen oder für die Tätigkeit im Ausland bedeutend, da die internationale Berufsbezeichnung die Bewertung des Abschlusses erleichtert.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Eine stetige Weiterbildung hilft, das berufliche Fachwissen aktuell zu halten und sich an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Pädagogik, Jugendarbeit, Elternberatung, Psychologie).

Sie können sich als Fachkräfte u.a. in folgenden Bereichen qualifizieren: Fachkraft für Inklusions- und Integrationspädagogik, Erlebnis-/Naturpädagog:in, Theater­pädagog:in.

Außer­dem gibt es die Möglichkeit, in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen).

 

 

Highlights/Fakten

Praktikum im Ausland

Durch unser 20jähriges Engagement im Rahmen von Erasmus+ - Projekten ermöglichen wir zahlreichen Lernenden und Lehrenden interkulturelle Erfahrungen im europäischen Ausland und binden diese Erfahrungen in unseren Schul- und Arbeitsalltag ein.

In der Erzieher:innenausbildung besteht die Möglichkeit, das Praktikum der Oberstufe in sozialpädagogischen Einrichtungen im europäischen Ausland abzuleisten. Unsere Kooperationspartner im Schuljahr 24/25 sind in Wien (A), Salzburg (A), Genua (I), Oslo (N), Lissabon (P), Helsinki (FIN), Tallinn (EST) und auf Teneriffa (E).

Weitere Informationen hier.

Zusätzliche Prämien!

Die Senatorin für Kinder und Bildung zahlt seit September 2021 allen Fachschüler:innen in der Weiterbildung zur/zum Erzieher:in zwei jährliche Pauschalleistungen. Auf Antrag erhalten Sie eine Mobilitätspauschale in Höhe von 600,- Euro und eine Digitalisierungspauschale in Höhe von 900,- Euro pro Jahr.

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung besteht für alle Erzieher:innen im Land Bremen die Möglichkeit einmalig die Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 4.000,- Euro zu beantragen.

Sämtliche Prämien werden nicht auf das BAföG angerechnet!

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Runder Tisch – Austausch Praxis/Schule

Zwei- bis dreimal im Jahr lädt die Fachschule für Sozialpädagogik alle interessierten Vertreter:innen der Praxiseinrichtungen zum "Runden Tisch" in die Schule ein. Ziel dieser Treffen ist der Austausch zwischen Praxis und Schule. Alle Interessierten sind herzlich willkommen!

Nächster Termin:
Mittwoch, 30. Oktober 2024 um 15 Uhr im Raum C140 im Gebäude C. Anmeldung bitte per E-Mail über rundertisch[at]iks-bremen.de

Mit dem "Markt der Möglichkeiten. Träger und Gewerkschaften stellen sich vor" möchten wir den aktiven Austausch zwischen unseren Schüler:innen und ihren zukünftigen Arbeitgeber:innen und Interessenvertreter:innen fördern.

Nächster Termin:
Mittwoch, 18. September 2024

Beratungstermine

Folgende Beratungstermine für das Schuljahr 2024/2025 stehen zur Verfügung:

Dienstag, 28.01.2025, 14.00 Uhr

Dienstag, 25.02.2025, 14.00 Uhr

der genaue Ort wird noch bekannt gegeben

Eine Anmeldung zu den Beratungsterminen ist nicht erforderlich und auch keine Voraussetzung für das Bewerbungsverfahren. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Beratungstermine über die Inhalte des Bildungsganges und die Bewerbungsformulare auf dieser Seite.

Für etwaige Fragen zum Bewerbungsverfahren bitten wir Sie, das nebenstehende Kontaktformular zu nutzen.

Weitere Informationen zur Erzieher:innen-Ausbildung in Bremen und zur Kampagne "Mach dein Ding"  der Senatorin für Kinder und Bildung finden Sie hier.

 

Kontakt

Diemut Richter

Fachbereichsleiterin Fachschule für Sozialpädagogik