Bq BFS Kinderpflege

Die berufsqualifizierende Berufsfachschule für Kinderpflege bietet für Schüler:innen mit der erweiterten Berufsbildungsreife eine dreijährige berufliche Erstausbildung für die Arbeit mit Kindern im sozialpädagogischen Bereich an.  

Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung in Vollzeitform in der Schule und enthält schulisch begleitete Praxisphasen. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die fachpraktische Ausbildung in Form des Berufspraktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss wird die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Kinderpflegerin" bzw. "staatl. anerkannter Kinderpfleger" verliehen.

 

Was erwartet Sie?

Berufsbild

Vermittelt werden grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten für Tätigkeiten als Zweit- und Ergänzungskraft in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Arbeitsfeldern. Die Ausbildung befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern bis zum Grundschulalter mitzuwirken.  Mögliche Arbeitsfelder sind: Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser.

Die schulische Ausbildung beinhaltet verschiedene Praxisphasen:

Erstes Schuljahr: Eine 9-wöchige Praxisphase, aufgeteilt in eine dreiwöchige Kleinkindpraxisphase 1 und eine sechswöchige Kleinkindpraxisphase 2 mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren.

Zweites Schuljahr: Eine 6-wöchige Kindergartenpraxisphase in einer Einrichtung mit Kindern im Alter bis zu sechs Jahren.

Drittes Schuljahr:Das Berufspraktikum, das von der Schule begleitet wird.

Abschluss: 

Staatl. anerkannte:r Kinderpfleger:in

 

 

Was sollten Sie mitbringen?

Zulassungsvoraussetzungen

Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

Im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und in den Fächern Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "ausreichend"

Voraussetzung für die Bewerber:innen, die über keinen deutschen Schulabschluss verfügen, ist der Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1. 

Persönliche Voraussetzungen

Sie sind gern mit anderen Menschen zusammen und zeigen

  • Kontaktfähigkeit und Offenheit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Spontanität und Kreativität
  • Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem eigenen Handeln
  • Körperliche und seelische Belastbarkeit
  • Freude am Umgang mit Kindern

 

 

 

 

 

Was können Sie erreichen?

Abschluss: Staatl. anerkannte:r Kinderpfleger:in

Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses (MSA) mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3.0 und dem Nachweis von fünf Jahren Fremdsprachenunterricht.

Weiterbildung: Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Besuch von weiterführenden Schulen, z.B. Fachschule für Sozialpädagogik und Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Einstieg in Klasse 12.

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger ist Ausgangsbasis für weitere Berufe im Erziehungs- und Pflegebereich, z.B.:

  • Erzieher:in
  • Heilerziehungspfleger:in
  • Familienpfleger:in
  • Kinderkrankenpfleger:in
  • Altenpfleger:in

Highlights/Fakten

Es erwartet Sie ein handlungsorientierter Unterricht

 

Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen eine Handlungsorientierung in Form von Projekten

Ein Unterrichtsangebot im

Berufsbezogenen Lernbereich:

Theorie und Praxis sozialpädagogischen Handelns

Sozialpädagogische Grundlagen

Musisch-rhythmisches Gestalten , Gestaltende Techniken

Hauswirtschaftliche Theorie und Praxis,

Gesundheit und Ökologie, Wahlpflichtbereich

Berufsübergreifender Lernbereich

Kommunikation, Politik, Mathematik, Fremdsprache

Zulassungsvoraussetzungen

Sie benötigen:

  • Den ausgefüllten Aufnahmeantrag
  • Einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf
  • Ein Lichtbild/Passfoto
  • Eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse bzw. des Abschlusszeugnisses
  • Ein Motivationsschreiben für den Beruf Kinderpfleger:in
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Eine Praxisplatzbescheinigung

 

Im Rahmen Ihrer Bewerbung benötigen Sie einen Praxisplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren. Die Praxisplatzbescheinigung ist spätestens am ersten Schultag vorzuweisen.

Hier  finden Sie einen Überblick über Einrichtungen und Träger für mögliche Praxisstellen im Land Bremen.

Beratungstermine

Für die Bewerbung zum Schuljahr 2024/2025 stehen folgende Beratungstermine für Sie zur Verfügung:

Dienstag, den 16. Jan. 2024, Dienstag, den 06. Feb. 2024 sowie Dienstag, den 20. Feb. 2024 jeweils um 14:00 Uhr.

Treffpunkt ist der Eingangsbereich im Gebäude A.

Eine Anmeldung zu den Beratungsterminen ist nicht erforderlich.

Für mögliche Fragen zum Bewerbungsverfahren bitten wir Sie, das nebenstehende Kontaktformular zu nutzen.

 

 

 

Kontakt

Sabine Pracht

Bereichsleitung Berufsfachschule Kinderpflege