Berufsschule Fachpraktikerin und Fachpraktiker Hauswirtschaft

Die Berufsschule ist ein Lernort in der dualen Berufsausbildung Fachpraktikerin und Fachpraktiker Hauswirtschaft
(gemäß §66 BBiG/§42m HwO). Die 3-jährige Ausbildung wird in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit hauswirtschaftlicher Abteilung oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.
Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin und Hauswirtschafter.

Diese Ausbildung ist für Menschen geeignet, die im theoretischen und praktischen Bereich einen besonderen Förderbedarf haben.
Um einen Berufsabschluss zu erlangen, werden sie gemäß der Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gefördert.
Die Eignung dafür wird durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt.

Fachpraktikerin und Fachpraktiker Hauswirtschaft lernen und arbeiten in verschiedenen personenbezogenen Dienstleistungsbetrieben, wo die Versorgung und Betreuung von Personengruppen im Mittelpunkt steht.
Zu diesen Betrieben zählen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Kinderheime, Hotels, Privathaushalte.

Die Berufsschule vermittelt handlungsorientiert die vielfältigen Kompetenzen um dem Berufsalltag sicher zu beherrschen.

Was erwartet Sie?

Der Unterricht...

  • ist in Lernfelder gegliedert, die kombiniert werden mit den berufsübergreifenden Fächern Deutsch, Politik und Sport.  
  • orientiert sich an berufsbezogenen Lernsituationen,
    in denen Fachtheorie mit Fachpraxis verknüpft wird.

Was erwartet Sie noch im Unterricht?

Sie werden...
... viele praktische Erfahrungen in den Bereichen:
    Küche, Warenlagerung und Service,
    Reinigung und Pflege von Räumen,
    Wäscherei und Textilpflege sowie
    Betreuung von Personen sammeln.
... viel im Team lernen und arbeiten.
... viel selbständiger werden.

Was sollten Sie mitbringen?

Sie haben ...

  • den besonderen Förderbedarf durch die Agentur für Arbeit feststellen lassen.
  • die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
  • einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einem Bildungsträger abgeschlossen.

 

Sie wollen …

  • praktisch tätig sein.
  • Menschen versorgen und betreuen.
  • Produkte und Dienstleistungen anbieten und vermarkten.
  • nachhaltig handeln und wirtschaften.
  • und Arbeitsabläufe planen und gestalten.

 

Was können Sie erreichen?

Während der Ausbildung:

  • Zwischenprüfung nach 1,5 Jahren
    bei der Zuständigen Stelle des Senators für Finanzen
     
  • Zusatzqualifikation nach §9 BBiG
    „Personenbezogene Dienstleistungen in Senioreneinrichtungen“
     
  • einen anerkannten Berufsabschluss als Fachpraktiker*in Hauswirtschaft nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei der Zuständigen Stelle des Senators für Finanzen.
    Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 3 zuzuordnen.
     
  •  eine erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR)
    - beim Nachweis über die Teilnahme an 5 Jahren Englischunterricht -

 

Nach der Ausbildung:

Zugangsvoraussetzungen für

  • Ausbildungsberuf Hauswirtschafter*in

 

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben ...

  • den besonderen Förderbedarf durch die Agentur für Arbeit feststellen lassen.
  • die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
  • einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einem Bildungsträger abgeschlossen.

 

Das Ausbildungsjahr beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September.


Die Auszubildenden werden von ihrem Ausbildungsbetrieb in der Berufsschule angemeldet.

Kontakt

Anja Reuter

Fachbereichsleiterin
Berufsqualifizierende Bildungsgänge in der Hauswirtschaft
und Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen